AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Konditionen in Folge regeln das Verhältnis zwischen der Kundenfirma oder Einzelpersonen und 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG der Kundenfirma oder Einzelpersonen und einem 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG Mitarbeitenden Spezielle Konditionen werden soweit nötig in individuellen Offerten / Verträgen / Rahmenvereinbarungen separat geregelt.

Urheberrecht

Alle Unterlagen, Kandidatendaten, Dokumentationen und zugängliche Files ab der Website 3PS.ch / innovatives Gesundheitsmanagement KLG sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur zu internen Schulungs- / Vertiefungszwecken gestattet, weitere Verwendung ausschliesslich mit schriftlicher Zustimmung 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG. Ausnahmen gelten bei different vereinbartem Konzepterwerb, hier ist die ausschliesslich unternehmens-/ konzerninterne Nutzung unbegrenzt gestattet. Lizenzvereinbarungen sind möglich, bedürfen der Absprache und vertraglichen Regelung und werden gesondert erarbeitet / erstellt. Bei neu und individuell zu erstellenden Konzepten zu definierten Themen können einmalig Konzeptkosten entstehen, hierüber wird selbstverständlich zuvor informiert, bzw. Auftrag geklärt. In allen Arbeitsbeziehungen gelten Schweigepflicht, Geheimhaltungsklausel und Diskretion.

Offerten im Auftrag von Kunden

Unsere Angebote sind 30 Tage gültig. Der Leistungsumfang aller Dienstleistungen wird in unserer Imagemappe, in den ausgehändigten Flyer, und / oder Konzeptskizzen, bzw. Rahmenvereinbarungen / Kurzofferten jeweils detailliert umschrieben. Garantiert wird in jedem Fall die ordnungsgemässe, professionelle und verbindliche Ableistung der vereinbarten Massnahmen durch 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG.

Allgemeine Zahlungskonditionen

3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG stellt pro Auftrag oder Projektphase eine Rechnung, die bei Erhalt fällig wird. Rechnungen werden je nach Vereinbarung in verschiedenen Phasen der Massnahmen erstellt. Fälligkeit hier jeweils nach Erhalt. Insbesondere bei länger vereinbarten Schulungsprogrammen stellt 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG die Rechnung vor oder mit Beginn der Schulungsseminare um den Prozess zu sichern. Die Rechnungsstellung erfolgt durch 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG bzw. jeweilige Kooperationspartner, wie vor Auftragserteilung vorgestellt, bzw. abgesprochen.

Auftragserteilung

Bei Auftragserteilung gilt jeweils die aktuell ausgehändigte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese ist integrierter Bestandteil jeder Vereinbarung / Konzepterstellung, Offerte / Rahmenvereinbarung und Vertragsart. Spätestens mit Begleichung der ersten Rechnung und damit anhängender Rahmenvereinbarung gelten die jeweils aktuellen AGB als anerkannt. Gerichtsstand ist Rheinfelden AG Schweiz.

Qualitätssicherung

Es finden in / nach jeder Schulung, Evalutionserhebungen und Auswertungen statt. Die jeweiligen Schlungsziele werden, soweit objektiv möglich, vor der Schulung erhoben und nach der Schulung auf Erfüllung hin geprüft und Messungen durchgeführt um eine Qualitätssteigerung für die Kursteilnehmenden sichtbar zu machen. Die Schulungen finden unter ärztlicher Supervison und Kontrolle einer Ärztin / eines Arztes statt. Innovatives Gesundheits- / Klinik- / Praxismanagement Leistungsumfang je nach Einsatz interdisziplinärer Teams nach Vereinbarung … Paketvereinbarungen / Pauschalen

Definition / Abbruch / Stornierungen

Kostenersparnisse durch gesondert zu vereinbarende prozentuale Nachlässe bei Zahlung des Gesamtbetrages direkt nach Auftragserteilung, bzw. Rechnungsstellung. Es werden verbindliche Reservierungen im Voraus sowohl in Bezug auf personale, als auch sonstige Ressourcen gewährleistet. Der Auftraggeber „kauft“ ein Komplettpaket. Wird innerhalb des Paket- Leistungsumfangs von Seiten 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG mehr als definiert geleistet, kann dies nicht zusätzlich berechnet werden (verbindliche Paketzusage). Ausgenommen hiervon sind die in der dazugehörigen Offerte deklarierte exkl. Leistungen. Verzögert sich die Zahlung eines Paketpreises massgeblich, werden die Sonderkonditionen aufgelöst und der prozentual gewährte Nachlass wird hinfällig. Darüber hinaus kann individuell nach Ermessen von 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG aus Kulanzgründen auch zu anderen Anlässen und Vereinbarungen Nachlass gewährt werden, z.Bsp. bei weitreichenden, bereits laufenden Entwicklungsmassnahmen im Unternehmen. Hierauf besteht aber kein Anspruch. Bei vorzeitigem, von 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG unverschuldetem Abbruch einer Schulungsmassnahme verfallen alle zuvor gewährten prozentualen Vergünstigungen. Es werden dann mindestens die bis dahin faktisch erfolgten Massnahmen nach Realaufwand und -preisen berechnet. Ein Erstattungsanspruch an 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG besteht demnach bei unverschuldetem Abbruch seitens des Auftraggebers nicht. Je nach Stand der Massnahme, bzw. deren Vorbereitungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Insbesondere bei bereits erfolgtem, bzw. verbindlich reserviertem Ressourcenaufwand für die Gesamtmassnahme ist und bleibt somit der Gesamt(rest)betrag und die zusätzlich in Folge aufgeführten prozentualen Anteile des Restbetrages fällig. Von Seiten 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG verbindlich geplante / reservierte Massnahmen, Ressourcen (wie z.Bsp. Terminreservationen, Personentage / Seminarräume / Herstellung individueller Unterlagen etc.), welche vor Beginn der Massnahme vom Auftraggeber abgesagt werden, werden innerhalb eines Zeitrahmens von 3 Monaten vor Schulungsbeginn mit 60 % berechnet. Bei Absagen bis 3 Wochen vor Beginn werden 80 %, bzw. bis nach bereits erfolgtem Aufwand und Grösse der Schulungsmassnahmen 100 % berechnet. Werden innerhalb des vereinbarten Schulungsjahres vom Auftraggeber paketvereinbarte Termine abgesagt, müssen diese zeitnah (innert 3 Wochen), bzw. nach Rück- / Absprache in jedem Fall innerhalb des vereinbarten Schulungsjahrs nachterminiert werden. Wird dies von Seiten des Auftraggebers versäumt, oder ist aufgrund einer Unzumutbarkeit, zu knappe Terminierungsanfrage, bzw. Terminknappheit für 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG eine Nachterminierung nicht möglich, verfällt der Anspruch auf kostenfreie Nachholung durch Umterminierung. Keinesfalls können ohne Absprache Termine kostenfrei in ein folgendes / weiteres Schulungsjahr übernommen werden.

Zertifikate

Bei zuverlässig erfolgter Teilnahme, bzw. Erbringung der hierfür benannten Leistungen erhalten Teilnehmende ein Zertifikat. Aus- und Weiterbildungsmassnahmen können je nach Ausschreibung durch ein Abschlusscolloquium abgeschlossen werden.

Hotel-, Anlagen-, Zimmer Reservierung

3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG ist grundsätzlich nicht verbindlich für die Seminarraum und / oder Unterbringung / Zimmerreservierung verantwortlich. Aufwand / Kosten / Rechnungen hieraus gehen direkt an das beauftragende Unternehmen, also nicht an 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG.

Offene Workshops und Seminare

Vertragsbedingungen

Die Anmeldung / der Kontakt zu 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG soll derzeit schriftlich per Post erfolgen. Die Anmeldung wird erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E- Mail möglich) von 3PS / medizinisches Notfalltraining KLG rechtsverbindlich. Der Teilnahmebetrag versteht sich jeweils pro Person und Veranstaltungstermin, bzw. -anlass, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart / definiert. Von 3PS / medizinisches Notfalltraining KLG selbst ausgeschriebenen und durchgeführten Workshops oder Seminare beinhalten diese Teilnahmebeiträge pro Person in der Regel die jeweiligen Tagungs- / Schulungsunterlagenunterlagen. Ausnahmen, – abhängig Auftrag / Umfang, – werden schriftlich getroffen. Anreisekosten, Übernachtungen, Frühstück, Mittag-, und Abendessen sind im Teilnahmebetrag nicht enthalten.

Stornierungen / Ausfälle / Absagen

3PS innovatives Gesundheitsmanagement hat das Recht, im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen eine geeignete Ersatzdozentin, bzw. -dozenten zu bestimmen. Der Wechsel einer Dozentin, bzw. eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts / der Gebühr. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.Bsp. wegen Ausfall, Erkrankung von Referentinnen, bzw. Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerinnen- oder Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden diese umgehend informiert. Die Teilnahmebeträge werden in diesem Fall für die erneut durchzuführende / nachzuholende, bzw. eine künftige Massnahme gutgeschrieben oder können, – je nach Verlauf / Absprache-, erstattet werden. Bei vereinbarten Pauschalen/Paketpreisen bzw. bei einer fix gebuchten Kursanzahl gilt eine zu geringe Teilnehmerinnen- oder Teilnehmerzahl nicht als Minderungsgrund bzw. es kann keine Erstattung der Kurse erfolgen. Die Kurse können ggf. in Absprache auf Kulanzbasis wiederholt werden. Darauf besteht allerdings kein Anspruch. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, essei denn, solche Kosten entstehen aufgrund eines nachweislich grob fahrlässigen Verhaltens seitens 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG. Nach Eingang der Anmeldung bzw. Auftragserteilung / Vertragsunterzeichnung erhalten die Auftraggeber eine Rechnung. Hiernach wird je nach der hier getätigten Vereinbarung eine definierte Summe als Anzahlung oder die Gesamtsumme innerhalb der vereinbarten Frist, in der Regel direkt nach Rechnungsstellung fällig. Bei Stornierung der Anmeldung (nur schriftlich) später als 30Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. BeiStornierung der Anmeldung später als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptiert 3PS / innovatives Gesundheitsmanagement KLG zeitnah zu Beginn der Seminare/Kurse eine/n Ersatzteilnehmerin oder -teilnehmer.